Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel.
Die Gemeinde kann Ortsgerichtsbezirke vorschlagen. Ortsgerichtsbezirke bestimmt der Hessische Minister der Justiz.
Mensfelden hat den Ortsgerichtsbezirk Hünfelden IV
Aufgaben des Ortsgerichtes:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften Sterbefallsanzeigen
- Nachlasssicherung bei Sterbefällen
- Schätzungen
- Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen.
Der Ortsgerichtsbezirk besteht aus 5 Personen, dem Ortsgerichtsvorsteher, einem Stellvertreter und drei weiteren Ortsgerichtsschöffen. Es tagt je nach Bedarf, in der Regel 3 - 4 mal im Jahr. Die Hauptarbeit hat der Ortsgerichtsvorsteher, er erledigt zwischen 50 - 60 Amtshandlungen im Jahr.
Ortsgerichtsmitglieder sind meist längere Jahre im Dienst. So hat Walter Schwenk nach 35-jähriger Amtszeit den Vorsitz 1985 an Herbert Deußer übergeben. Neben diesen beiden Personen waren in den 70er Jahren noch Karl Dietrich, Ernst Biebricher und Wilhelm Werner im Amt.
Durch hohes Alter haben diese Leute die Ortsgerichtsmitgliedschaft an jüngere abgegeben.
Dem heutigen Ortsgericht gehören an:
- Als Vorsitzender Herbert Deußer
- Stellvertreter Werner Völker
sowie die Ortsgerichtsschöffen:
- Alfred Talaska
- Anette Gemmer
- Wilfried Mohr