Durch das Edikt vom 4.6.1816 kam Mensfelden mit den Orten Kirberg, Ohren, Nauheim, Neesbach, Heringen, Dauborn und Eufingen vom bisherigen Oberamt Kirberg, Linter und Staffel vom Amt Diez, Dehrn vom Amt Hadamar und den Orten des früher kurtrierischen Amtes Limburg zwischen Dietkirchen, Limburg und Oberbrechen zum 30. 6. 1816 zu dem neugebildeten Amt Limburg. Zum gleichen Tag hörte auch die Wirksamkeit der Ortsgerichte für die freiwillige Gerichtsbarkeit auf. Der Schultheiß und das örtliche Gericht verloren fast alle früheren Aufgaben. Dafür übernahm der Schultheiß in der Gemeindeverwaltung vieles aus dem früheren Dienstbereich der Bürgermeister. Diese verschwanden völlig. An ihre Stelle trat ein ständiger Gemeinderechner.
Ein Edikt vom 5.6.1816 regelte alle Zweige der Gemeindeverwaltung. Der Schultheiß wurde nach vorgehender genauer Erkundigung in der Gemeinde vom Amtmann ernannt und bei Amt verpflichtet. Ihm war die ganze örtliche Verwaltung übertragen. Als Orts- und Feldpolizei hatte er eine begrenzte Strafgewalt.[1] Er führte seine Geschäfte zu Hause, wo er auch die Gemeindeakten aufbewahrte.
Es blieb 1816 ein Feldgericht, das aus dem Schultheiß und Feldgerichtsschöffen bestand. Es hatte noch die Grenzen der Grundstücke zu beaufsichtigen und zu vermessen, Güter zu schätzen, Hypotheken-, Stock- und Lagerbücher zu führen.[1] Von seinem Aufgabenbereich ist später dem Ortsgericht nur wenig geblieben, da das Amtsgericht und das Katasteramt in der Folge die meisten Funktionen jenes Feldgerichts übernommen haben.
Der bisherige Schultheiß Hehner[Note 1] blieb auch nach dem Übergang ans Herzogtum Nassau im Dienst. Er wird als der fähigste Schultheiß im Amt Limburg gerühmt. Mit der Amtsführung seines späteren Nachfolgers und Schwiegersohnes Philipp Anton Schumann waren bei der Revolution 1848 viele Ortsbürger nicht einverstanden, obwohl man doch annehmen möchte, dass er der Fortschrittspartei nahestand, die sein Schwager Hehner[Note 2][2] als nassauischer Abgeordneter im Parlament der Paulskirche in Frankfurt 1848 vertrat. Nach einer Gemeindeversammlung, die mit großer Aufregung verlief, musste Schumann die Gemeindepapiere und die Führung der Gemeinde dem ältesten Feldgerichtsschöffen abgeben. Am 15.3.1848 wurde ein Zeichen mit der Glocke gegeben und die Gemeinde versammelt. Aus 12 Personen wählte man mit 94 von 158 Stimmen Johann Christian Lanz sen. zum Schultheißereiverwalter mit einer jährlichen Besoldung von 80 Gulden. Lanz wurde am 12.1.1849 auch zum Bürgermeister gewählt und am 26.1.1849 als Solcher verpflichtet.[3] Das Gesetz vom 12.12.1848 sicherte der Gemeindeversammlung eine weitgehende, unmittelbare Mitwirkung in der Gemeindeverwaltung zu.[4] Diese Errungenschaft der Revolution ging in den folgenden Jahren der Reaktion 1854 wieder verloren. Allgemeine Gemeindeordnungen von 1854, 1862 und 1897 regelten in nassauischer und preußischer Zeit die Form der Gemeindeverwaltung. Für örtliche Besonderheiten blieb dabei nur wenig Platz.
Das alte Rat- und Backhaus wurde um 1890 abgerissen. Erst nach dem 1. Weltkrieg, als die Gemeinden mehr an neuen, zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen hatten, erhielt Mensfelden 1938 wieder ein Rathaus mit Amtszimmern des Bürgermeisters und des Gemeinderechners.
An Hand der alten Gerichtssiegel wurde der Gemeinde auch ein Ortswappen vorgeschlagen: in Rot eine goldene Waage, gehalten von einer silbernen, aus goldener Wolke in der linken Schildecke hervorbrechenden Hand mit blau bekleidetem Arm. Der Vorschlag fand in Mensfelden Zustimmung, doch wurde es nicht mehr offiziell verliehen.[5]
Fußnoten
Quellenverzeichnis
- ↑ 1,0 1,1 Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau, 1816
- ↑ Hehner, Karl Philipp, in: Hessische Biografie [1] (Stand: 27.9.2021)
- ↑ Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 232, 621, Anstellung und Entlassung der Schultheißen zu Mensfelden, 1819 - 1849
- ↑ Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau 1848
- ↑ W. Schwenk, Heimatbuch Mensfelden, 1975