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von David Diefenbach

Ältesten Familien

Seit dem 14. Jahrhundert werden häufig bäuerliche Einwohner von Mensfelden in Urkunden und Zinsverzeichnissen genannt. In einer recht reichen Überlieferung sind schon im 16. Jahrhundert die meisten damaligen Familien des Dorfes zu überschauen. Eine Schätzungsliste nennt 1595 alle zur Schätzung steuerpflichtigen Einwohner mit ihrem Vermögen[1] und zeigt, dass damals die meisten im Dorf recht begütert waren. Von den zahlreichen, noch erhaltenen Einwohnerlisten aus dem 17. Jahrhundert sei eine von 1635, aus der schlimmsten Zeit des 30jährigen Krieges hier mitgeteilt:

Die Einwohner von Mensfelden 17. Februar 1635

(Abkürzungen: H = eigene Hofreite, 2 H = 2 eigene Hofreiten, Hs = eigenes Haus, 2 Hs = 2 eigene Häuser, HSt = eigene Hofstädt, M = Mägdlein, S = Sohn, SI = Söhnlein, T = Tochter, W = eigene Wohnung, Whs = eigenes Wohnhaus, o = kein eigenes Haus).

Nassaw Sarprücken leibeigene Unterthanen sampt den eigenen wonungen:

  1. Görg Becker (W)
  2. Jacob Britz (H)
  3. Simon Schwenck (H)
  4. Christian Preußer (o)
  5. Johannes Ruß (H)
  6. Thomas Philips (H)
  7. Johannes Bart (H)
  8. Peter Eidt (2 H)
  9. Johannes Arnold (H)
  10. Peter Marckloff (H)
  11. Andreas Schwenck (H)
  12. Jorg Mohr (H)
  13. Enders Rehn (H)
  14. Theiß Eydt (H)
  15. Hanß Fritz (o)
  16. Philips Koch (H)
  17. Philips Stadt (H)
  18. H, Thonges Frentz (H)
  19. Jacob Barth (o)
  20. Johannes Lantz (H)
  21. Thonges Schmiedt (H)
  22. Hans Wilhelm Britz (H)
  23. Jost Mebs (H)
  24. Simon Deuscher (o)
  25. Jost Deuscher (H)
  26. Thonges I.antz (H)
  27. Theiß Frentz (H)

Eigne Sarprückische Weibs Personen, sampt deren Kinder, so auch eigen Sarprückisch:

  1. Johan Frickoffers Haußfrau Anna (5 Kinder, alles S)
  2. Wilhelm Beckers Witwe Elisabeth (1 SI)
  3. Anna Jacob Barts Witwe (1 S, 1 T)
  4. Barthel Ulmans Frau Eva (2 SI)
  5. Jörg Staden Frau Küngedt (1 S, 1 T)
  6. Barbara Wilhelm Mebsen Witwe (1 T)
  7. Hans Jacob Werners Frau Ottilia (2 SI)
  8. Peter Staden Haußfrau (3 SI)
  9. Jacob Linters sein Hausfrau Barbara (SI, 1 T)
  10. Jorg Fritzen Witwe (1 H)
  11. Elisabeth Johan Huns Witwe (o)
  12. Gorg Barths sein Hausfrau (1 M)
  13. Hans Beckers Frau Elisabeth
  14. Engel Fritzen sein Haußfrau Margretha
  15. Jost Frentzen Haußfrau Anna (1 SI)
  16. Daiban Beckers Witwe (H)
  17. Johan Huns Frau Anna (3 S, 1 T)
  18. Johannes Lantzen Haußfrau Ottilia (2 SI, 1 T)
  19. Margretha Philips Schmidts Witwe (o)
  20. Martin Britzen Witwe (o)

Unmündige:

  1. Thonges Brechens hinderlaßene Kinder, Trierisch Eigen (2 H)
  2. Dieterich Dieffenbachs hinderlaßene Kinder, saarbrückisch Eigen (H)
  3. Debs Geilmans Kinder, saarbrückisch Eigen (Hs)

ChurTryrische Leibeigene Manspersonen:

  1. Johan Frickoffer (Hs)
  2. Claß Lantz (Whs)
  3. Görg Stadt (Hs)
  4. Theis Zabel (Hs)
  5. Thönges Scheidt (Whs)
  6. Hans Wagener (Hs)
  7. Geörg Brechen (Hs)
  8. Hans Jacob Werner (Hs)
  9. Peter Wühl
  10. Cloßen Hans (2 Hs)
  11. Peter Stadt (Whs)
  12. Hilgar Keeß (Hs)
  13. Hans Becker (Hs)
  14. Jost Frentz (o)
  15. Wilhelm Zabel (Hs)
  16. Thonges Bonert (2 H)
  17. Matthes Muth (H)
  18. Johannes Linter (Hs)
  19. Adam Reuter (o)
  20. Friderich Keißer (H)
  21. Johangen Volcker (o)
  22. Engel Fritz (H)
  23. Philips Bonart (2 H)

Westerburgische Leibeigene Männer:

  1. Johan Staud (Whs)
  2. Barthel Ulman (Hst)
  3. Hans Gorg Teuscher (Hs)
  4. Jacob Cuntz (Hs)
  5. Wilhelm Röcker (Hs)
  6. Hans Oppel (o)
  7. Johannes Oppel (Hs)
  8. Peter Becker (2 H)
  9. Georg Barth der Schultheiß (2 H)
  10. Hans Hun (W)
  11. Johangen Hun (Hs)
  12. Jacob Linter (W)

Wittweiber, so eigne Wohnheußer

  1. Wilhelm Mebsen Witwe (Wh), Sarpr. leibeigen
  2. Görg Fritzen Wittib Elisabeth (Hs), Sarpr. eigen
  3. Werners Elisabeth Witwe (Wh), Tryrisch eigen
  4. Christgen Huns Witwe Catharina (Hs), Tryr. eigen
  5. Jacob Barths Witwe Anna (Hs), Sarpr. eigen
  6. Blasius Barts Witwe Dorothea (Hs), Westerb. Eigen
  7. Dalban Beckers Witwe Catharin (Hs), Sarpr. Eigen
  8. Johannes Mohrs Witwe Anna (H), Westerburg. Eigen
  9. Wilhelm Beckers Witwe Elisabeth (Hs), Sarpr. Eigen

Unterschriften: Christianus Krecelius, Pfarrer, Gericht und Schöffen: Simon Deuscher, Philips Bonnartt, Johannes Johan Frickober, Clauß Lantz, Hans Hun, Jacob Cuntz.[2]

Diese Liste lässt erkennen, dass alle Einwohner des Dorfes damals Leibeigene der drei Ortsherren waren. Das war ringsum, außer in den Städten und Freiflecken, überall auf den Dörfern ähnlich. Die Leibeigenschaft bedeutete hier jedoch nur eine mäßige finanzielle Belastung, der alle im Dorf unterworfen waren. Wer in das Dorf ziehen wollte, musste frei sein oder sich an seinem Herkunftsort frei gemacht haben.[3] Er wurde dann hier nach einem Freijahr einem der drei Ortsherren mit den Leibeigenschaftsabgaben zugeteilt. Die Abgaben selbst, die Bede, eine ursprünglich freiwillige Steuer in kleinem Geldbetrag, ein Fastnachtshuhn und das Besthaupt, eine Erbschaftssteuer, waren keine hohe Belastung. Dennoch empfand man diese als lästig und als die Gedanken der Aufklärung sich ausbreiteten als unwürdig. Durchaus zu Recht, da die Ortsherren darin nur eine Einnahme ihres Fiskus sahen und die ursprüngliche Gegenleistung des Leibherren, den Leibeigenen gegen Übergriffe anderer zu schützen, in Vergessenheit geraten war.

In der amtlichen Bekanntmachung von 1808 heißt es unter anderem: Wir wollen unseren Unterthanen, denen Wir schon durch Unser Edikt vom 1. Januar 1808 mit Aufhebung der Abgabe des sogenannten besten Haupts, ihr persönliche Freiheit gesichert haben, für die Zukunft nunmehr auch die Freiheit ihres Grund = Eigentums von aller drückenden Beschwerung veralteter Leibes- und gutherrlichen Abgaben und Leistungen zuwenden, während zugleich Wir Bedacht nehmen, dass Standes- und Grundherrn, auch sonstigen Gutsbesitzern und Vasallen, deren Einkünfte hierdurch Abgang erleiden, aus allgemeinen Mitteln des Staats ein billiger Ersatz geleistet werde.

Es geschieht daher allenthalben, mit angenehmer Empfindung, dass Wir die hier nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Aufhebung bisheriger Abgaben erlassen.

Als ein Beweis Unseres festen und beständigen Willens, dass Wohlsegen und den Vortheil aller Unserer Unterthanen ohne Unterschied stets zu fördern, von ihnen allgemein dankbar anerkannt und sie dadurch in ihrer Treue und Ergebenheit gegen Uns, immer mehr und mehr befestigt werden.

Mit dieser Voraussetzung wollen Wir und verordnen hierdurch wie nachfolgt:

§ 1. vom 1. Januar diesen Jahres an, sind die hier nachstehend namentlich aufgeführten Abgaben in den bezeichneten Orten gänzlich und für immer aufgehoben:

(Nun werden der Reihe nach alle Amtsbezirke aufgezählt unter § 24 der Amtsbezirk Limburg)

I. Von allgemeinen, in sämtlichen Amtsorten bestehenden Abgaben:

  1. das Frohnd- und Dienstgeld, auch Rheinfahrtgeld
  2. die ordinäre Schatzung als Güterschätzung, Nahrungsschatzung und Schirmgulden
  3. die Extrasteuern
  4. die Servicesteuern
  5. die Beiträge zu allgemeinen Amtsausgabe

Hier werden nun die Abgaben angeführt, die einzelne Orte zu leisten hatten und die nur für sie galten.

Von den Einwohnern von Mensfelden wurden bis zum 1.1.1808 geleistet:

  • Der Schirmgulden
  • Extrasteuern
  • Weidehämmel
  • Dienst- und Rheinfahrtgeld
  • Rauchhühner
  • Leibbeet
  • Leibhühner
  • Hahngeld (Frh. v. Hohenfeld)

Folgende Arbeiten, die ohne Bezahlung ausgeführt werden mussten blieben:

  1. unentgeltliche Militärtransporte
  2. Arbeiten zur Erhaltung der Straßen
  3. Arbeiten zur Erhaltung von gemeindeeigen Gebäuden, Brücken und Wegen
  4. Jagdfolge als Treiber
  5. Transporte der Frucht, die als Pacht usw. durch bestehende Verträge an einen besonderen Ort gebracht werden mussten.

Die Beet war die älteste Steuer überhaupt, man kannte sie als Ehebeet bei Neuvermählten, später trat sie als Geldabgabe an die Stelle ehemaliger Naturalabgaben (Holz-, Fleisch-, Maibeet) (Butterabgabe) etc. Abgelöst durch Geld hieß sie dann Weidgeld, Weidhammelgeld, Kuhgeld, Eiergeld, Hühnergeld, etc.

Das Banngeld und der Schirmgulden mussten gezahlt werden zur Befreiung von einem örtlichen Zwang, bzw. für gewährten Schutz.

Es wäre noch die Abgabe des Besthauptes zu erwähnen, jene Abgabe an den Lehns - bzw. Grundherrn, den der Pächter als Bewirtschafter eines Lehnshofes entrichten musste, wenn der Pächter starb. Dann konnte der Beauftragte des Lehnsherrn das beste Stück Vieh - das Besthaupt - ohne Entschädigung aus dem Stall des Pächters holen.

Ich habe einmal alle diese kleinen Steuern, die damals im Bereich des Nassauer Ländchens gehoben wurden, gezählt. Es waren dieser 150 verschiedene Abgaben, wobei jedoch zu beachten ist, dass unter verschiedenen Namen die gleichen Abgaben zu leisten waren.

Es gab wohl die Möglichkeit sich loszukaufen, wofür einer je nach Vermögen sein Freilos kaufen konnte, welches nur zeitlich bedingt war, was nachfolgender Bericht bezeugt.

Bericht vom 11. Februar 1739 an den Hofkammerrath und Amtskelle Leo zu Limburg. Auf Begehren Ew. Hochedlen, wird hiermit pflichtmäßig berichtet:

Erstens;

wegen Auszug der Leibeigenen allhier zu Mensfelden, ist es jederzeit also gehalten worden, dass sich die Leibeigenen bei ihrer Herrschaft, deren sie mit Leib - Eigenschaft unterworfen, haben müssen loskaufen, und geben, darnach sie Vermögen gestanden und haben den herrschaftlichen Schultheißen Auszugsgeld müssen geben 108 (1 Albus).

Zweitens;

wann solche losgekaufte Leibeigene, welche hier ausgezogen, wieder anhero ziehen wollen, so haben sie den Schultheißen obige Gebühr wieder zahlen müssen, und sind derjenigen Herrschaft, welcher sie zuvor unterworfen gewesen, mit Leibeigenschaft wieder unterworfen, deren sie ihr Leib- und Dienstgeld wieder zahlen müssen, womit verbleiben.

Mensfelden, den 11 ten Februar a, 1739
Ew. Hochedlen
? Cammerraths
Untertänigster Diener Jacob Volk
Churtrierischer Schultheiß
Christian Frickhöfer
Philippuß Bonart
beyde Gerichts Schöffen


Der vorstehende wörtliche wiedergegebene Bericht ist nur ein kleiner Ausschnitt von der Gebundenheit der Leibeigenen. Sogar eine Dienstmagd, die kein Vermögen hatte, die von Mensfelden nach Mannheim ziehen wollte, um sich dort zu verehelichen, musste einen Antrag auf Befreiung stellen. Jeder Bürger hatte nur einen Herrn, dem er als Leibeigener gehörte. Da aber Mensfelden drei Grundherren hatte, galt folgende Regelung: Die Kinder gehörten immer dem Grundherrn, dem die Mutter zugehörte. Gehörte diese zu einem anderen Landesherren als der Vater, gehörten die Kinder zu dem Landesherren der Mutter. Wer ins Dorf zuziehen wollte, musste sich erst freikaufen, und wurde nach einem freien Jahr durch das Los einem der Grundherren zugeteilt.

Die Bindungen hatten sich im Laufe der Jahrhunderte so gelockert, dass jeder sich hier jederzeit mit einem Abzugsgeld loskaufen und wegziehen konnte. So lassen sich in vielen Fällen Heiratsverbindungen mit Bürgern der benachbarten Städte Limburg und Diez und benachbarter Freiflecken, wie Kirberg und Niederbrechen, beobachten.[4] Dabei sieht man, wie etwa bei den Bonhard 1601, daß auch Bürger von Limburg diese Belastungen nicht scheuten und sich hier niederließen. Am 1. Januar 1808 hoben Friedrich August Herzog von Nassau und Friedrich Wilhelm Fürst von Nassau die Leibeigenschaft, die in ihren rheinischen Gegenden seit undenklichen Jahren das meiste von ihrer Härte schon verloren hatte, völlig auf.

Die Liste von 1635 nennt manche Namen, die längst verschwunden sind, einige haben sich bis in unsere Tage in Mensfelden erhaIten. Aber auch von den meisten jener im Mannesstamm ausgestorbenen oder abgewanderten Familien leben heute hier noch Töchternachkommen.

Fast geschlossen lässt sich über mehr als 600 Jahre die Familie Mohr hier nachweisen, die 1365 zuerst mit Ludewig Moyr vorkommt. Schwer zu entscheiden ist die Frage, ob es sich bei häufiger vorkommenden Familiennamen über so viele Jahrhunderte noch um die gleiche Familie handelt, kommt schon 1399 ein Cuntzgen Schmidt in Mensfelden vor, doch fanden spätere noch andere den Weg hierher, wie 1720 ein Johann Kaspar Schmidt aus Schadeck. Ähnlich ist es mit den Becker, die bisher nicht mit völliger Sicherheit als Nachkommen des Reichel Becker (um 1470) nachgewiesen werden können. Noch unsicherer ist dies bei den Müller, die schon 1478, dann 1603 und 1660 einmal hier erscheinen.

Recht sicher ist jedoch bei vier anderen Familien nachzuweisen, dass seit dem 15. Jahrhundert, also mehr als ein halbes Jahrtausend, hier ansässig sind. So kommen um 1450 schon die Brechen mit Peter Brechen vor, dessen Stammvater man nach der Herkunft aus jenem Nachbarort benannt hatte. Wenig später erscheinen vor 1470 zuerst mit Heynman Kese die Kees. Zu den Volk gehört vor Claß Folck (1478) wohl schon der Heimberger Fulckelchin 1453. Auf dem Weg über die Christianshütte bei Schupbach (1806) hat sich eine Linie der Volk aus Mensfelden in Braubach am Rhein verzweigt. Neben einer ersten Familie Lantz von 1490 und 1511, die auch später hier weiterlebte, begründete Johanngen Lantz aus Heringen 1648 hier eine zweite gleichnamige Familie.

Auch die Zollmann kommen 1482 und 1553 hier schon einmal vor, doch kam der Stammvater der heutigen Namensträger erst 1648 aus Nauheim. Der Familienname, ursprünglich Zulmann, hat übrigens nichts mit Zoll zu tun. Er ist eine Verkleinerungsform eines männlichen Vornamens Zule, Zühle den man für eine mundartliche Form des Vornamens Aegidius hält. Johann Bartholomäus Zollmann aus Mensfelden (1696 - 1774) war zuletzt Pfarrer in Bechtheim, sein Enkel Johann Philipp Zollmann (1785-1866) lebte als Münzmeister des Herzogtums Nassau in Wiesbaden.

Noch größer ist die Anzahl der Familien, die im Laufe des 16. Jahrhunderts hier zuerst bezeugt sind. Aus Neesbach stammte Fritzen Weigel, der Stammvater der Familie Fritz, der 1507 Hofmann des Stifts Diez in Mensfelden und später hier auch Schultheiß war.

Mit Opels Peter, der 1550 in Mensfelden starb, erscheint zuerst die Familie Oppel. Es ist durchaus möglich, jedoch kaum noch nachzuweisen, dass Peter Oppel in Dachsenhausen bei Braubach, der dort um 1550 zuwanderte und 1580 bereits verstorben war, der Stammvater der in der Autoindustrie bekannt gewordenen Familie, ein Verwandter jenes ersten Peter in Mensfelden war. Der Firmengründer Adam in Rüsselsheim war ohnehin ein Nachkomme des Schulmeisters Sommerlad in Mensfelden.

Die Werner in Mensfelden sind wohl durchweg Nachkommen des Schöffen Jörg Werner (1556 - 1587). Die Familie lebte wohl schon längere Zeit vorher in Mensfelden, da 1574 ein Henn Werner in Heringen Erbgüter in Mensfelden besaß. Ob der Pfarrer Johann Werner in Mensfelden (1553 - 1602), der aus Niederbrechen stammt, zur Verwandtschaft gehörte, weiß man nicht. Von seinen Söhnen war Wilhelm Werner 1602 Keller in Kirberg und Dr. jur. Bartholopäus Werner aus Mensfelden 1602 und noch 1622 Rat in Saarbrücken.

Mit Wentz Britz, der sich selbst auch 1579 Wentzel Brixius nennt, kommt 1562 zuerst die Familie Brötz in Mensfelden vor. Im Familiennamen hat sich der Name des heiligen Briccius erhalten, der sonst als Vorname längst auch hier aus der Mode gekommen ist.

In Mensfelden war schon 1564 Claß Schwenck begütert, der in Holzheim wohnte. In Holzheim lässt sich die Familie bis zu Swenck Henne (1459 - 1493) zurückverfolgen. Aus Holzheim kam Johann Schwenck (1567 - 1568 vor 1595), der Sohn eines Kaspar Schwenck, nach Mensfelden, wo sich seine Nachkommen Schwenck in mehreren Linien verzweigten.

Wilhelm Schreiner oder Schumann aus Hahnstätten ( 1605), ein Enkel des Claus Schumann zu Hohlenfels, kam 1570 als erster Zöllner auf das Zollhaus bei Mensfelden. Er hatte 1598 Erbgüter in Herborn. sein Sohn und Nachfolger Wolf Schumann war wohl weiter in der Welt herumgekommen und hatte eine geborene Bornhuser aus Basel zur Frau.

Wenig später kommt 1588 Simon Deutscher auch Teuscher, der 1635 als Schöffe seinen Namen Deusser schrieb, hier zuerst vor. Seine Frau Merg war 1629 Opfer der des Hexenwahns. Die Familie des Peter Lieber (1600 - + vor 1616) war hier wohl schon vorher ansässig, da Hen Lieber aus Nauheim 1559 einen Weingarten in der Herbach bei Mensfelden verkaufen konnte. Mit einem Peter Lieber aus Linter kam 1644 eine zweite Linie der ursprünglich wohl zusammengehörigen Familie nach Mensfelden.

Steffan Bonart war 1601 noch Bürger zu Limburg, als er sich als Wirt in Mensfelden niederließ, wo zwei seiner Söhne Schultheißen waren. Johann Wilhelm Bonhard aus Mensfelden (1692- 1759), Pfarrer in Breckenheim, begründete eine Linie, die durch mehrere Generationen im Hessen-Darmstädtischen Pfarrer hervorbrachte.

Christian Crecelius, seit 1596 Pfarrer in Nauheim, war 1616 nach dem Tod seines Bruders Jodocus Crecelius Pfarrer in Mensfelden geworden, wo er 1635 starb. Der Vater der Brüder, Dietrich Kreckel, der sich auch Theodor Crecelius nannte, war Stiftsherr und Schulmeister in dem seit 1566 lutherischen Stift Gemünden auf dem Westerwald. Von Christians jüngstem Sohn Johann (1620 - 1693), der nach Nauheim gezogen war, stammen alle Träger des Namens Crecelius ab, die heute weitverbreitet in Westdeutschland in Nordamerika leben. Mit seinen Söhnen und Enkeln sind auch Zweige der Familie nach Mensfelden zurückgekehrt. Von den Nachkommen des Reichelsheimer Zweigs der Heringer Linie sei Professor Wilhelm Crecelius (1828 - 1889) in Elberfeld genannt, dessen Oberhessisches Wörterbuch noch heute viel benutzt wird.

Johanngen Frickofen oder Johann Frickober, wie er selbst 1635 als Schöffe unterschreibt, ist kurz vor 1622 zugezogen. Von seinen Nachkommen war Karl Frickhöffer aus Mensfelden (1791 - 1845) Konrektor in Idstein, von dessen Söhnen Heinrich Frickhöfer ( 1869) Pfarrer in Bremen und Karl Frickhöfer und Badearzt in Bad Schwalbach.

Etwa zur gleichen Zeit erscheinen hier zuerst Peter Wagner (1625 - vor 1627), der Stammvater der Familie Wagner sowie Theiß Ruß (1625) und Johannes Ruß (1627 - 1678), als erste Vertreter dieser Familie.

Als Stiefsohn des Philipp Bonart kam Johannes Völcker (1635 - 1680) nach Mensfeiden. Einige seiner Nachkommen waren Schultheißen in Mensfelden. Ein Sohn begründete eine Linie in Diez. Christian Völker (1803 - 1877) aus Mensfelden war Pfarrer in Enkirch an der Mosel.

Erst nach dem 30 jährigen Krieg wurden mit Martin Germ (1663) die Girn mit Johannes und Peter Helfferig (1663) und Ludwig Hellferich (1675) die Hielfrich, die Hohlwein mit Johannes Hohlwein aus Gückingen (1666), die Pfeiffer mit Johann Nicolaus Pfeiffer (1668) sowie die Leuckel mit Chrostoffel Leuckel (1693) hier ansässig.

Im 18. Jahrhundert kommen dazu die Dielmann, die Heymann die Reinhard aus Linter, 1739 die Weil aus Heringen, danach etwa noch 1819 die Nilges aus Guckheim bei Westerburg.

Manche Familien lebten nur einige Generationen hier. So die Kramb (seit 1654), von denen Johann Georg Kramb nach Ungarn (1724), andere nach Steeden (1735) und Diez (1754) abwanderten.

Von frühen Auswanderern seien hier einige genannt. Nach Amerika gingen Thönges Deußer (vor 1723/26) und Christian Zollmann (vor 1795). Im vorigen Jahrhundert sind ihnen viele andere Mensfelder dorthin gefolgt. Nach Ostpreußen, in die damals Preußisch Litauen genannten Landesteile im Osten des Landes, zogen: Thonges Herman 1722, Christian Lantz 1723/24, Johannes Ullmann 1723, Johann Jakob Ullmann 1723 und Gorg Zabell 1724, nach Polen Jeremias Becker 1784 und Johann Philipp Kees 1785. Blasius Bart war schon vor 1574 nach Masmünster ins Elsaß gezogen, Georg Philipp Kees zog 1796 nach Lausanne. Im holländischen Kriegsdienst suchten Balthasar Kramb vor 1785, Wilhelm Lieber 1785, Johann Henrich Löhr 1783, Bartholomäus Zabel vor 1749 und Georg Wilhelm Zabel 1781 - 1794 ihr Glück.

Es können hier nicht alle Familien genannt werden, doch sei wenigstens noch die Familie Hehner erwähnt, die ursprünglich aus Nastätten stammt und im Schuldienst über Patersberg und St. Goarshausen nach Mensfelden kam. Karl Philipp Hehner (1809-80) aus Mensfelden, der Abgeordnete im Parlament der Paulskirche, der Sohn des Schultheißen Hehner, war ein Enkel des Pfarrers Koch und von des Vaters Mutter, einer Bonhard her, jedoch mit vielen in Mensfelden verwandt. Dieser erste knappe Überblick kann nur andeuten, wie lange die meisten Familien in Mensfelden schon mit der Geschichte ihres Heimatortes verbunden sind. Dies gilt nicht minder auch für alle die, deren Namen hier nicht ausdrücklich genannt werden, die meist jedoch über Mütter und Großmütter in weiblicher Linie von den gleichen Familien abstammen. Dies könnte leicht noch nach vielen Seiten ergänzt und erweitert werden, doch würde es hier den Rahmen sprengen.[5][6]

Quellenverzeichnis

  1. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 339, 638, Schatzung und Schatzungsregister, 1595-1709
  2. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 358, 52, Berichte über das gemeinschaftliche Dorf Mensfelden, Beschreibung der seitens Westerburg prätendierten Rechte sowie Verzeichnisse der Leibeigenen, 1619 - 1717
  3. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 171, Z 4326, Ein- und Auszug, Zehntenpfennig, Leibeigenschaft, Zehnten, Klagesachen, kleine Reparaturen an herrschaftlichen Gebäuden zu Mensfelden, 1550 - 1744
  4. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 358, 73, Verlosung neu angekommener Untertanen zu Mensfelden, 1719 - 1780
  5. R. Bonnet, Nassovica 1 1930/37, S. 30-32
  6. W. Schwenk, Heimatbuch Mensfelden, 1975